Meldepflicht und Fotodokumentationspflicht
Cites bzw. EU - Bescheinigung:
Alle europäischen Landschildkröten fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen, Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft Nr. L 61 vom 03.März 1997) und gehören somit zu den stark gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Tierarten.
Außer die Steppenschildkröte, sie ist ein Anhang B-Tier und braucht keine EU-Bescheinigung, sondern nur einen Herkunftsnachweis.
Daher besteht für alle Landschildkröten eine Meldepflicht. Die recht-mäßige Herkunft derart geschützter Exemplare ist gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Informieren Sie sich vorher, welche Behörde in ihrem Bundesland für diesen Bereich zuständig ist und welche sonstigen Pflichten gegenüber der Behörde evtl. noch bestehen. Die EG-Bescheinigungen haben beim Besitzer immer im Original vorzuliegen.
Als Landschildkröten-Besitzer unterliegen Sie der gemäß §7 Abs. 2 BArtSchV der gesetzlichen Melde- und Anzeigepflicht. Sie sind verpflichtet, nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang von Tieren unverzüglich der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Gemäß § 7 Abs. 1 Bundesartenschutzverordnung dürfen Wirbeltiere der geschützten Arten nur gehalten werden, wenn Sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter:
1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere verfügt.
2. über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bietet, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
!!! Kaufen Sie nur Tiere mit gültiger Cites oder EU-Bescheinigung !!!
Fotodokumentation:
Seit Januar 2001 muss zu jedem Tier, egal ob es privat gehalten wird oder weiterverkauft werden soll, eine sogenannte Fotodokumentation angefertigt werden. Diese muss aus einem Foto des Bauch- und des Rückenpanzers bestehen. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass gerade das Nackenschild auf dem Rückenpanzer und die Schildernähte auf dem Bauchpanzer gut zu erkennen sind.
Je nach Bundesland kann es sein, dass die Fotodokumentation in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Der Halter ist verpflichtet diese Dokumentation ständig auf dem neuesten Stand zu halten und auf Verlangen der Behörden vorlegen zu können. Sicher-heitshalber, sollte der Halter jährlich jeweils ein Foto von Bauch- und Rückenpanzer machen. Hiermit geht er der Gefahr aus dem Weg, beim möglichen Verkauf des Tieres Probleme mit der zuständigen Behörde zu bekommen.
Falls Sie doch mal ein Tier ohne Papiere kommen sollten (allein das Annehmen ist schon strafbar, bitter vorher alles abklären und nicht erst nehmen/kaufen und zusehen. Im schlimsten Fall wird das Tier beschlagnahmt!!!), setzten Sie sich bitte mit ihrer Zuständigen Behörde in Verbindung.


Aktualisiert (Samstag, den 14. August 2010 um 05:45 Uhr)













