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Neueste Nachrichten / Wissen


Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien

vom 10. Januar 1997


Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß dieses seiner Art und seinen Bedürfnis­sen ent­sprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Mög­lichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmer­zen oder ver­meidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Deshalb müssen vor dem Kauf eines Reptils Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungs-anforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artge­mäße Haltung vorbereitet werden. Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Arten, die der fachlich informierte (sachkundige) An­fänger halten kann oder die nur der Spezialist halten soll, sind im Gutachten besonders gekenn­zeich­net. Alle nicht oder als „nur für den Spezialisten geeignet“ gekennzeichneten Arten sowie alle Chamäleons eignen sich nicht für den „Einstieg“ in die Reptilienhaltung. Das Gutachten soll und kann das Studium entsprechender Fachliteraur nicht ersetzen und ist als alleinige Quelle für den Erwerb von Wissen über die Reptilienhaltung nicht geeignet.

1. Klimatisierung und Beleuchtung:

Reptilien sind wechselwarme (ectotherme) Tiere, deren Lebensfunktionen in hohem Maße von den Umweltbedingungen abhängen. Demzufolge ist eine den natürlichen Verhältnissen entsprechende Klimatisierung der Ge­hege für ihre erfolgreiche Pflege und Zucht von ent­scheidender Bedeutung. Um das zu gewährleisten, ist entsprechend der artspezifischen Be­dürfnisse in der Regel ein Tempera­turgefälle im Haltungssystem und eine Nachtabsen­kung der Umgebungstemperatur notwendig. Die Spann­breite dieser Minimal- und Maxi­mal­temperatur sowie die Vorzugstemperatur können sehr verschie­den sein; Hinweise dazu werden im speziellen Teil gegeben. Insbesondere muß berück­sichtigt werden, daß viele Reptilien thermoregula­torische Verhaltensweisen besitzen, die es ihnen ermöglichen, wäh­rend der Aktivität eine mehr oder weniger kon­stante Körpertemperatur (auch als „Betriebs-temperatur“ bezeichnet) aufrecht zu erhal­ten. Für bestimmte Arten ist auch die mit Licht gekoppelte Strahlungswärme wichtig. Auf die Verwendung geeigneter Lampen/Leuchtstoffröhren und die sachgerechte Anbrin­gung ist zu achten (u. a. wegen Verbrennungsgefahr. Die Beleuchtungsintensität hat für die Aktivi­tät, die Färbung und die Gesund­heit Be­deutung. Zwei weiterere wichtige Faktoren für die Gesunderhaltung der Reptilien sind die Luft- und die Substratfeuchtigkeit. Einzelheiten sind im speziellen Teil dargelegt. Alle Umweltfaktoren sollen den natürlichen Verhältnissen der Herkunftsbiotope weitestge­hend entsprechen. Dabei muß berücksichtigt werden, daß nicht nur das Makroklima, d. h. die aus einem Klimaatlas gewonnenen Daten, sondern vor allem das Mikroklima, das mit­unter erheblich vom Makroklima abweichen kann, für die Gesundheit und das Wohlbe­fin­den entscheidend ist. Geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen vorhanden sein.

2. Ernährung

Zu gewährleisten ist eine der jeweiligen Art adäquate Ernährung. Das eingesetzte Fut­ter muß einen den Ernährungsbedürfnissen ent-sprechenden Gehalt an Vitaminen, Mine­ralien und Bal­laststoffen aufweisen. Für Möglichkeiten einer artgemäßen Wasserauf­nahme ist zu sorgen.

3. Terrariengestaltung:

Die Gehegegestaltung bzw. die Infrastruktur des künstlichen Lebensraumes muß sich an den Bedürfnissen der zu pflegenden Art orientieren (z. B. Graben, Wühlen, Klet­tern, Schwim­men). Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören: Geeignetes Bodensubstrat in genügender Höhe, Versteckmöglichkeit, eventuell Wasserbecken, Badebecken, eventuell Klettermöglichkeiten (Felsen, Äste, Zweige) in geeigneter Größe und Di­men­sion, eventuell Bepflanzung zur Herbeiführung eines geeigneten Mikroklimas, als Ver­steck­möglichkeit u.a. bei Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen spezielle Eiablage-möglichkeit. Sichtschutzeinrichtungen innerhalb eines Geheges oder zwischen einzelnen Gehegen kön­nen erforderlich sein.

4. Vergesellschaftung:

Um sozialen Streß bei Paar- und Gruppenhaltung zu vermeiden, muß auf die natürliche So­zial­struktur geachtet werden, wobei im Terrarium jedoch nicht immer die natürliche Sozi­alstruk­tur, z.B. mit einem dominanten und mehreren rangniederen Männchen in einer Gruppe, möglich ist. Auch müssen indivi­duelle Unterschiede der Tiere bei der Vergesell­schaftung berück­sichtigt werden. Es kann er­forderlich sein, mehrere Futter­stellen ein­zu­richten. Eine Vergesellschaftung verschiedener Arten mit gleichen Biotop-ansprüchen ist mög­lich; die Tiere dürfen sich jedoch gegenseitig nicht negativ beeinflussen.

5. Terrariengröße:

Allgemeingültige Angaben zur Gehegegröße können nicht gemacht werden. Die Maße sollten sich auf die Kopf-Rumpf-Länge, Körperlänge oder Panzerlänge beziehen und den natürlichen Bewegungsbedarf angemessen berücksichtigen. Im speziellen Teil werden dazu Richtwerte genannt. Sind bauliche Veränderungen zur Erfüllung der Richtwerte nötig, so ist dies bei der Festle­gung von Übergangszeiten entsprechend zu berücksichtigen. Bei größeren Um- und Neu­bauten ist von ca. 5 Jahren, von Planungsbeginn an, auszugehen.

6. Pflege:

Eine artgemäße Pflege schließt Grundnormen der Sauberkeit und Hygiene, eine regelmäßige Gesundheitskontrolle und erforderlich werdende Behandlungsmaßnahmen ein.

7. Sonderbedingungen:

Für Quarantäne und Behandlung erkrankter Tiere sowie bei der Simulation von Ruhephasen und der Aufzucht von Jungtieren können besondere Haltungsbedingungen erforderlich sein. Sonder-bedingungen für die Haltung von Reptilien in Zirkussen und Schaustellungen, ein­schließlich Wanderschaustellungen, werden abgelehnt.

 

Dieser Artikel wurde übernommen von: bna-ev.de und ist im originalen zu erreichen unter: www.bna-ev.de

 

Aktualisiert (Mittwoch, den 08. September 2010 um 13:10 Uhr)

 
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